EU-ParlamentFreiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch

Eigentlich hat das EU-Parlament wiederholt die anlasslose Überwachung im Internet abgelehnt. Mit einem außergewöhnlichen Manöver gelang es der konservativen Parlamentspräsidentin Metsola, eine umstrittene Ausnahmeregelung dennoch durchzuboxen.

  • Tomas Rudl
Parlamentspräsidentin Roberta Metsola blickt durch ein Guckloch.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) setzt sich dafür ein, dass Online-Dienste freiwillig in unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen schauen dürfen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix

Online-Dienste wie Google oder Meta dürfen wieder freiwillig unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen durchleuchten, um darin nach bekannten oder unbekannten Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu suchen. In einer chaotischen Abstimmung gab heute das EU-Parlament indirekt grünes Licht für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die das anlasslose Scannen vertraulicher Inhalte erlaubt. Verschlüsselte Inhalte, etwa Nachrichten über Messenger wie Signal, Threema oder WhatsApp, sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Ausgegangen ist die Abstimmung denkbar knapp: Zwar hat mit 314 Stimmen eine relative Mehrheit der Abgeordneten den als „Chatkontrolle 1.0“ bekannten Vorschlag des Rates abgelehnt. Allerdings wäre eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, um den Gesetzestext endgültig zu begraben. Auch mehrere Änderungsanträge des EU-Parlaments sind bei der Abstimmung durchgefallen. Befürwortet wurde hingegen ein Antrag der Grünen-Fraktion, verschlüsselte Inhalte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.

Der Gesetzestext wandert nun wieder zurück an den Rat, der ihn binnen dreier Monate unverändert annehmen muss. Sollte dies scheitern, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem sich der Rat mit dem Parlament auf einen endgültigen Text einigen müsste.

Scharfe Kritik am Prozess

Kritiker:innen der anlasslosen Überwachung, etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft, sprechen von einem „schlechten Tag für die europäische Demokratie“. Nur mit einem „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten wurde heute die klare Position des Parlaments ausgehebelt“, sagt Macher gegenüber netzpolitik.org. Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club bewertet dies als einen „herbe[n] Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“.

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Wenig Freude ist auch aus der Grünen-Fraktion zu vernehmen. „Das ist ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“, sagt Erik Marquardt, der im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten sitzt. „Unter dem Vorwand von Kinderschutz wird Zuckerberg und Co. jetzt weiter die Möglichkeit eingeräumt, private Kommunikation in Europa auf ihren Plattformen zu überwachen“, so Marquardt.

Grundsätzlich schützt die ePrivacy-Richtlinie die Vertraulichkeit privater Kommunikation, sie darf nicht ohne Weiteres überwacht werden. Eine vorübergehende Ausnahme hatte es jedoch Online-Anbietern möglich gemacht, die Inhalte ihrer Nutzer:innen freiwillig zu scannen, um dabei potenziell rechtswidriges Material aufzuspüren.

Ausnahmeregelung lief aus

Die seit dem Jahr 2021 geltende Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. Zuvor hatten es die EU-Institutionen nicht geschafft, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Während sich die EU-Kommission und die EU-Länder im Rat für eine Verlängerung einsetzten, kam es im EU-Parlament zu Spannungen: Letztlich stimmten sogar viele Christdemokraten im Parlament gegen den Vorschlag, obwohl die Fraktion als sichere Bank für eine Verlängerung galt.

Den für erledigt gehaltenen Ansatz holte schließlich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der Europäischen Volkspartei aus der Versenkung. In einem außergewöhnlichen Manöver brachte sie Ende Juni den EU-Rat dazu, seinen Vorschlag erneut an das Parlament zu senden. Über diesen Vorschlag sowie über von EU-Abgeordneten eingebrachte Änderungsvorschläge stimmte heute das Parlament in zweiter und finaler Lesung ab.

Indes schöpft etwa Simeon de Brouwer von der europäischen Digital-NGO EDRi (European Digital Rights) Hoffnung. So hätten mehrere Änderungsanträge nur knapp die absolute Mehrheit verpasst, darunter Vorschläge, das Scannen von unbekanntem Material auszunehmen oder sich bei der Überwachung auf verdächtige Personen zu beschränken.

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„Selbst wenn der Gesetzestext heute verabschiedet wurde, unterstreichen die Abstimmungsergebnisse, dass eine Mehrheit des Parlaments Massenüberwachung nach wie vor ablehnt“, sagt de Brouwer zu netzpolitik.org. Beide Seiten hätten heute gewonnen: Zwar sei einerseits die vorübergehende Ausnahmeregelung erneut verlängert worden, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten dagegen stimmte.

Andererseits sende diese Mehrheit jedoch ein deutliches Signal gegen Massenüberwachung an die Verhandlungsführer:innen, die derzeit parallel um die „unfreiwillige“ Chatkontrolle 2.0 feilschen. In diesem Verfahren würden wieder die üblichen Mehrheitsregeln gelten, so de Brouwer: Entsprechend sei das Mandat des Parlaments dadurch nicht untergraben, sondern gestärkt worden, hofft de Brouwer.

Verhandlungen zu Chatkontrolle 2.0 in der Zielgeraden

Um diesen langfristigen Ansatz ringt die EU seit geraumer Zeit. Neben einer dauerhaften Regelung für das Scannen unverschlüsselter Inhalte sollte der Vorschlag der EU-Kommission auch dafür sorgen, dass Material vor seiner Verschlüsselung durchleuchtet und gegebenenfalls an Behörden gemeldet wird – eine Technik, die als Client-Side-Scanning bekannt ist. Das Vorhaben löste großen Widerstand aus – ein „beispiellos breites Spektrum“ von Interessengruppen wehrt sich gegen die geplante Chatkontrolle.

Die Verhandlungen stecken seit Jahren fest, hauptsächlich weil das Parlament die massenweise und anlasslose Überwachung vertraulicher Inhalte ablehnt. Zuletzt zeigten sich die EU-Länder offen für einen Kompromiss, der für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation über Messenger von der verpflichtenden Chatkontrolle ausnimmt.

Über die Autor:innen

  • Tomas Rudl

    Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c't und Heise Online schrieb.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky

    Foto: Darja Preuss


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10 Kommentare zu „Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch“


  1. damarco

    ,

    Die Lösung ist doch schon erwähnt worden, Verschlüsseln das treibt den Aufwand so richtig nach oben. Das wissen im übrigen auch Kriminelle, die solch Material verschlüsselt versenden und speichern.

    Wem trifft es? Normale Bürger denen solch ein Material unaufgefordert zugesandt wurde. Jeder wird durch die Automatische Meldung teil eines Ermittlungsverfahren als Beschuldigter nach §184b und da reicht nur ein Link aus, schon steht die Hausdurchsuchung an. Obwohl das Problem im Spamordner nur schlummert, der Ratschlag der Polizei dies zu Anzeige zu bringen ist wie Selbstmord zu betrachten.

    Ähnlich dem Problem wenn Drogen unaufgefordert in Briefkästen landen, dürfen sich betroffene einem Ermittlungsverfahren stellen, die das Zeug nicht einfach ohne aufsehen in den Mülleimer geschmissen haben. Das Gesetz sieht eben keine Ausnahmen vor und beim §184b ist das genau so, aber der Fehler der Union wurde behoben und die Verfahren lassen sich zumindest einstellen. Das Leben der Betroffenen ist trotzdem unberechtigt zerstört.


  2. Danke für den Artikel. Den Punkt mit der E2E Verschlüsselung verstehe ich nicht so richtig. Es ist doch schon rein technisch nicht möglich, solche Chats zu scannen. Und m. W. hat auch noch kein Anbieter client side scannig im Einsatz (?). Auch WA nicht (?). Deshalb habe ich dem Punkt beim ersten Lesen kaum Beachtung geschenkt.

    Trotzdem wird dieser Punkt überall sehr prominent erwähnt. Euronews spricht sogar davon, dass die Chatkontrolle durch diese Änderung ggf. keine Mehrheit im Rat bekommen könnte.

    Geht es vielleicht darum, auf diese Weise verschlüsselte Chats doch noch in den Scope der Chatkontrolle 2.0 zu bekommen?


  3. Dexit

    ,

    Ich habe nur noch tiefste Verachtung für diese Eu-Mafia , denn nix anderes ist dieses Konstrukt mitlerweile. Vom einstigen Befürworter der Eu wechsel ich ab sofort die Seite,es reicht!


    1. Huch! Wer schreibt den da?

      ,

      Die Begriffe „EU-Mafia“ und „Dexit“ (ein Kofferwort aus Deutschland und Exit, analog zum britischen Brexit) sind feste Bestandteile des politischen Vokabulars des rechtspopulistischen bis rechtsextremen Milieus in Deutschland, primär repräsentiert durch die Partei Alternative für Deutschland (AfD) sowie ihr nahestehende neurechte Netzwerke, Publizisten und außerparlamentarische Bewegungen.

      @Redaktion/Moderation: Erspart uns doch solche „Ergänzungen“. Das hat mit „freier Meinungsäußerung“ doch recht wenig zu tun. Das ist Agitation pur.


  4. Anonym

    ,

    Anmerkung 1 / Frage 1
    „„Selbst wenn der Gesetzestext heute verabschiedet wurde, unterstreichen die Abstimmungsergebnisse, dass eine Mehrheit des Parlaments Massenüberwachung nach wie vor ablehnt““ bzw „Andererseits sende diese Mehrheit jedoch ein deutliches Signal gegen Massenüberwachung an die Verhandlungsführer:innen, die derzeit parallel um die „unfreiwillige“ Chatkontrolle 2.0 feilschen.“

    Ist dem so?
    Ganz ehrlich: Wenn das Parlament wirklich gegen Massenüberwachung / Chatkontrolle ist, warum macht es dann nicht endlich mal Nägel mit Köpfen, lehnt durchweg auch die freiwillige Chatkontrolle ab und sorgt dafür dass dieser … ein für alle mal beerdigt wird? Warum wird die freiwillige Chatkontrolle immer weiter verlängert? Und damit den Befürworten immer und immer wieder ein neuer (Zeit-)Raum gegeben, um gefühlt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag an der verpflichtenden Chatkontrolle weiterzuverhandeln?

    Für die Befürworter muss das doch eher danach aussehen, dass sie das Parlament irgendwie dennoch rumkriegen werden.
    Wer garantiert denn, dass das Parlament bei der verpflichtenden Chatkontrolle nicht auch über kurz oder lang anders stimmt? So oft wie sich bei dem Thema schon der Wind gedreht hat…

    Anmerkung 2 / Frage 2
    Wer hatte denn eigentlich die ganze Zeit bei der freiwilligen Chatkontrolle mitgemacht?
    Soweit ich weiß (kann mich aber auch irren):
    – Google mit GMail und GoogleDrive
    – Microsoft mit Outlook (oder nur mit Microsoft-Mail-Adressen??) und OneDrive. Bzw (meine ich) auch mit XBox-Chats(?).
    – Meta (wahrscheinlich in Form von Facebook und Instagram)
    ‑Apple vermutlich (die haben mit dem ganzen Chatkontrolle- Thema ja überhaupt erst angefangen)
    – Snapchat… war da nicht auch was oder irre ich mich da?
    Sonst…?


    1. Anonymous

      ,

      Alles zusammengefasst auf der Webseite fightchatcontrol Punkt eu zu sehen. Durch mehrheitlich wirklich ablehnende Abstimmungen gepusht, durch Ausnutzung von dreckigen Tricks. 314 dagegen, 276 dafür, 17 Enthaltung. Nächster Punkt, Überwachung auf Verdachtsfälle beschränken: 322 dafür, 255 dagegen. Beides fehlgeschlagen trotz Mehrheit.

      Weil, dreckige Tricks, plural:
      1) „Eilverfahren“ dieser Art bedürfen Mehrheit von speziell mindestens 361 Stimmen. Wird das nicht erreicht, kommt es als akzeptiert durch!

      2) Ein Eilverfahren, welches nicht einmal zulässig war laut den Regeln des Parlaments (siehe Sonneborn’s Vorfall wo ihm das Mikrofon abgewürgt wurde beim Hinweis), und

      3) Ein Eilverfahren für welches in diesem Fall überhaupt keine Dringlichkeit vorliegt, da es bereits 2x völlig ordnungsgemäß behandelt wurde im März (wo das 2. Mal auch schon unverschämt war)!

      4) Dieser Termin für die Abstimmung wo 361 Stimmen benötigt waren (siehe Punkt 1), wurde absichtlich auf den letzten Tag vor der Sommerpause gelegt, wo viele Abgeordneten bereits im Urlaub sind!

      5) Während die Medien abgelenkt sind mit Fußball! Mal wieder!

      Und, wer genau hat das alles so veranlasst?
      Die EvP (EPP), welche in DE der CDU & SCU enspricht! Und die S&D, welche der SPD entspricht! „Geduldet“ von der Präsidentin des Europäischen Parlaments (Roberta Metsola) trotz Hinweisen auf Regelverstöße! Welcher Partei gehört sie an? Oh schau an, EvP.


  5. Anonym

    ,

    Nachtrag:
    Zudem schreibt unter anderem
    https://www.computerbase.de/news/netzpolitik/chatkontrolle-eu-parlament-kann-uebergangsregelung-bis-2028-nicht-stoppen.98317/

    dass diese Übergangsregelung mit der freiwilligen Chatkontrolle jetzt bis 2028 befristet sein soll


  6. Anonym

    ,

    > Den für erledigt gehaltenen Ansatz holte schließlich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der Europäischen Volkspartei aus der Versenkung. In einem außergewöhnlichen Manöver brachte sie Ende Juni den EU-Rat dazu, seinen Vorschlag erneut an das Parlament zu senden.

    Das Problem an der EU ist, dass Politiker für solche ekelhaften Manöver noch nicht frei nach der Devise der ZDF-Hitparade „Bitte nicht wieder wählen.“ EU-weit und lebenslang das passive Wahlrecht entzogen bekommen können.

    > Die Verhandlungen stecken seit Jahren fest, hauptsächlich weil das Parlament die massenweise und anlasslose Überwachung vertraulicher Inhalte ablehnt.

    Was jeder macht, der im Gegensatz zu Metsola ein *echter* Volksvertreter ist.


  7. Den Tätern die gerechte Strafe, den Opfern die gelebte Solidarität

    ,

    Diese historisch zu nennende Entscheidung des europäischen Parlaments ist für alle Opfer der Gewalttaten nach (§ 176,184 StGB) von unschätzbarer Bedeutung. Es ist der erste ernsthafte Versuch das bisherige » Dunkelfeld dieser Gewaltdelikte «, durch innovative Ermittlungsmethoden ( CSAM Scan in Verbindung mit IP-Adress Speicherung), den Strafverfolgungbehörden zugänglicher zu machen.

    Und für die Personen, die weiterhin der festen Überzeugung sind, dass ihre sinistren Handlungen im strafrechtlichen Sinne durch Nutzung von Verschlüsselungstechnologien gänzlich unbemerkt und straffrei bleiben: Operation TORCH

    https://www.europol.europa.eu/media-press/newsroom/news/28-arrests-in-international-strike-against-child-sexual-exploitation

    All suspects are men aged between 22 and 54. One of them was extensively using artificial intelligence in order to generate illegal material. Some of the victims were part of another suspect’s immediate family.

    Investigators believe the suspects used cryptocurrency to pay for access to dark web forums, where they could download or view videos of children being abused. They will face charges for storing, acquiring, and sharing child sexual abuse material (CSAM).

    The investigation was led by Norwegian law enforcement, which in 2025 developed an innovative method to trace cryptocurrency transactions. This method helped investigators identify individuals paying for CSAM access in this operation. Two sellers of such material were also identified thanks to the tracing method.


    1. 風間律

      ,

      Bis die Täter entdecken, wie sie die für den Polizeistaat geschaffene Hintertür nutzen können, um ihre Opfer auszuspähen. Hat die Politik eigentlich jemals die Opfer gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre gesamten Chats von Behörden mitgelesen werden können? Die Stellungnahme des Kinderschutzbundes deutet nicht gerade darauf hin. Was, wenn ein Täter gar selber Polizist ist und somit schon ohne Exploit über privilegierten Zugriff verfügt?

      Hat die „KI“ auf diese Fragen auch eine Antwort?

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